Impressum
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Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Zugvogeltouristik GmbH
Buchfeldgasse 16
1080 Wien
Österreich
UID: ATU68401428
Firmenbuch 409302s
HG Wien
Geschäftsführer: Robert Reischl
Inhaltlich verantwortlich: Robert Reischl
Reiseveranstalter:
Die Reisen werden durch die Zugvogeltouristik GmbH, 1080 Wien, Buchfeldgasse 16, Tel. +43 1 8907700, E Mail: office@zugvogeltouristik.at veranstaltet.
Die Zugvogeltouristik GmbH ist als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind. Befinden Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten, ist die Zugvogeltouristik GmbH zudem verpflichtet, Ihnen unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements erfolgen. Die Zugvogeltouristik GmbH kann für ihren Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn Sie die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Diese Vergütung darf die der Zugvogeltouristik GmbH tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung:
Entsprechend der Pauschalreiseversicherungsverordnung ist die Zugvogeltouristik GmbH im Reiseinsolvenzversicherungsverzeichnis (GISA) unter der Nummer 26254913 eingetragen.
Unser Garant ist die Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz mit der Garantieerklärung Nr. 050-20-00311.
Als Abwickler fungiert die
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4
A-1220 Wien
Telefonnummer: +43 (1) 317 25 00
Fax: +43 (1) 319 93 67
An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der PRV genannten Ereignisse anzumelden. Bei Buchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig.
Interne und außergerichtliche Streitbeilegung: Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Die Zugvogeltouristik GmbH ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-StreitbeilegungGesetz) teilzunehmen.
Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden zu keiner Einigung, werden wir die für uns zuständige alternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.
Übertragung des Pauschalreisevertrages auf eine andere Person: Die Reisenden (= Personen, welche unter dem Punkt „Teilnehmer“ angeführt werden) des Pauschalreisevertrages haben gemäß § 7 PRG das Recht, diesen auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Die Zugvogeltouristik GmbH ist innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten.
Unsere Reisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Rücktrittsrecht des Reisenden: Sie können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung der entsprechenden Entschädigungspauschale gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zugvogeltouristik GmbH (siehe AGB) vom Vertrag zurücktreten.
Bei Buchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig.